HONORARE UND LEISTUNGEN
ÜBERBLICK ZU HONORAREN UND LEISTUNGEN
In den folgenden Abschnitten erläutere ich Ihnen, wie Architektenhonorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei den Grundleistungen ermittelt werden und wie sich diese von besonderen Leistungen unterscheiden.
Dabei erhalten Sie einen Einblick in die Systematik der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie in die Grundlagen der Honorarabrechnung.
Im Anschluss finden Sie eine Übersicht der häufig angefragten besonderen Leistungen - Wohnflächenberechnungen, Teilungspläne + Antrag auf Abgeschlossenheit und Nutzungsänderungsanträge.
Für diese Leistungen stelle ich transparente Kostenstaffelungen zur Verfügung, die Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Honorare können Sie über die bereitgestellten Dokumenten-Links abrufen.
Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, welche Leistungen für Ihr Vorhaben erforderlich sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – wir klären gemeinsam, welche Leistungen für Ihr Anliegen sinnvoll sind.
GRUNDLEISTUNGEN NACH HOAI
Grundleistungen nach HOAI sind die klassischen Architektenleistungen, die im Rahmen eines Bauvorhabens regelmäßig anfallen.
Sie umfassen die ganzheitliche planerische und organisatorische Begleitung eines Projekts – von der ersten Klärung der Aufgabenstellung bis zur Umsetzung und Überwachung der Bauausführung.
Die Grundleistungen gliedern sich wie folgt:
Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 – Vorplanung
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 – Mitwirken bei der Vergabe
Leistungsphase 8 – Bauüberwachung
Leistungsphase 9 – Objektüberwachung
Sie sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben und definieren den Leistungsumfang sowie die jeweiligen Inhalte der einzelnen Phasen.
Diese Leistungen bilden das planerische und organisatorische Grundgerüst eines Bauprojekts und stellen sicher, dass Planung, Ausführung und Qualitätssicherung strukturiert und nachvollziehbar erfolgen.
Wie werden Grundleistungen nach HOAI abgerechnet?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt, wie Architektenhonorare für Grundleistungen ermittelt werden.
Die Abrechnung erfolgt dabei nicht pauschal, sondern anhand objektiver Kriterien, die den Umfang und die Komplexität eines Bauvorhabens widerspiegeln.
Grundlage der Honorarermittlung sind insbesondere:
- die anrechenbaren Baukosten des Projekts
- der beauftragte Leistungsumfang (Leistungsphasen 1–9)
- der Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe
- der vereinbarte Honorarsatz innerhalb des gesetzlichen Rahmens
Das Gesamthonorar setzt sich aus den jeweils beauftragten Leistungsphasen zusammen. Jede Leistungsphase deckt einen klar definierten Abschnitt des Planungs- und Bauprozesses ab – von der Grundlagenermittlung über die Planung bis zur Bauüberwachung.
Die HOAI schafft damit eine transparente, nachvollziehbare und vergleichbare Honorarbasis, die sowohl für Bauherr:innen als auch für Architekt:innen Planungssicherheit bietet.
BESONDERE LEISTUNGEN NACH HOAI
Besondere Leistungen sind Architektenleistungen, die nicht zu den klassischen Grundleistungen der HOAI gehören oder unabhängig von einem vollständigen Bauvorhaben erbracht werden.
Sie werden erforderlich, wenn spezielle Aufgabenstellungen, Prüfungen oder Anträge bearbeitet werden sollen, die über den regulären Leistungsumfang der Leistungsphasen 1–9 hinausgehen.
Diese Leistungen sind nicht pauschal in der HOAI enthalten und werden daher gesondert vereinbart und vergütet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis klar definierter Leistungsumfänge, z. B. als Pauschale, nach Quadratmetern oder nach Zeitaufwand – abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Aufgabe.
Zu den von mir angebotenen besonderen Leistungen zählen unter anderem:
- Wohnflächenberechnungen nach WoFlV
- Nutzflächenberechnungen nach DIN 277
- Bestandsaufnahmen und Aufmaße
- Erstellung und Digitalisierung von Bestandsplänen
- Teilungspläne
- Antrag auf Abgeschlossenheit
- Nutzungsänderungsanträge
- Flächenermittlungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren
- Planerische Beratung und konzeptionelle Unterstützung
- Skizzen- und Variantenuntersuchungen
- Plananpassungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs
- Unterstützung bei Behördenverfahren und Antragsabwicklungen
Wie werden besondere Leistungen abgerechnet?
Die Vergütung besonderer Leistungen richtet sich nicht nach den Leistungsphasen der HOAI, sondern nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand und der jeweiligen Aufgabenstellung.
Die Abrechnung erfolgt transparent auf Grundlage vorab definierter Honorarmodelle, z. B.:
- Pauschalhonorare
- Quadratmeterpreise
- Stundenhonorare (z. B. bei planerischer Beratung oder konzeptioneller Unterstützung)
Besondere Leistungen werden nur dann erbracht, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Sie sind nicht Bestandteil der Grundleistungen nach HOAI.
Die häufigsten/wiederkehrenden Besonderen Leistungen sind unten in der Kostenübersicht dargestellt.
KOSTENÜBERSICHT REGELMÄSSIG ERBRACHTER BESONDERER LEISTUNGEN
Für bestimmte architektonische Leistungen, die unabhängig von einem klassischen Bauvorhaben immer wieder angefragt werden, arbeite ich mit klaren und transparenten Kostenstaffelungen.
Diese Leistungen lassen sich in ihrem Umfang gut strukturieren und nachvollziehbar kalkulieren.
Dazu zählen insbesondere:
- Wohnflächenberechnungen nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) inkl. Wohnungspläne
- Teilungspläne, einschließlich Wohn- oder Nutzflächenberechnungen, ggf. mit Antrag auf Abgeschlossenheit
- Nutzungsänderungsanträge, einschließlich Wohn- oder Nutzflächenberechnungen
Um Ihnen bereits im Vorfeld eine realistische Einschätzung zu ermöglichen, sind diese Leistungen in separaten Kostenübersichten dargestellt. Die Abrechnung erfolgt transparent – abhängig vom Umfang der Aufgabe, der Qualität der vorhandenen Bestandsunterlagen und dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand.
Die detaillierten Leistungsbeschreibungen und Kostenstaffelungen finden Sie in den folgenden PDFs (zum Öffnen klicken):
- Kostenstaffelung Wohnflächenberechnung
- Kostenstaffelung Teilungspläne / Antrag auf Abgeschlossenheit
- Kostenstaffelung Nutzungsänderung
Sollte Ihre Aufgabenstellung davon abweichen oder zusätzliche Leistungen erforderlich sein, kläre ich den Umfang und das Honorar selbstverständlich individuell mit Ihnen.

